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   BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60   

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BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60 (https://dejure.org/1961,921)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1961 - VI C 109.60 (https://dejure.org/1961,921)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1961 - VI C 109.60 (https://dejure.org/1961,921)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Versorgungsbezüge für eine vor dem 1. Juni 1957 liegende Zeit auf Grund des Gesetzes zu Art. 131 GG (G 131) - Anträge auf Gewährung einer Kriegsschadenrente nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) als Anträge im Sinne des § 58 Abs. 2 G 131 - Erkennbarkeit des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.11.1959 - II C 100.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60
    Der Folgenbeseitigungsanspruch begegne, so fährt das Berufungsurteil unter Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1959 - BVerwG II C 100.59 - fort, auch deshalb Bedenken, weil die Folgenbeseitigung lediglich auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes mit hoheitlichen Mitteln gerichtet sein könne und mangels entsprechender Rechtsgrundlage keinesfalls zu einer Erfolgshaftung der Subjekte des öffentlichen Rechts auf dem Umwege über Folgenbeseitigungsansprüche führen dürfe.

    Im übrigen teilt der erkennende Senat die im Anschluß an das Urteil des II. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1959 - BVerwG II C 100.59 - zusätzlich dargelegten Bedenken des Berufungsgerichts, ob ein solcher Anspruch begründet wäre.

  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 134.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60
    Daß diese gesetzliche Regelung sich im Rahmen des Grundgesetzes hält, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden (BVerwGE 11, 143).

    In Übereinstimmung mit BVerwGE 11, 143 führt das Berufungsgericht aber zutreffend aus, der Antrag müsse erkennen lassen, daß der Antragsteller Bezüge nach dem Gesetz zu Art. 131 GG begehre.

  • BVerwG, 27.11.1958 - II C 14.58

    Antrag auf Gewährung von Versorgungsbezügen und Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 14.58 -) genüge ein formlos, z.B. mündlich gestellter Antrag, es genüge auch die Antragstellung bei einer unzuständigen Stelle.

    Es hat zwar auch entschieden, daß der Antrag formlos, also auch mündlich gestellt werden kann (Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 14.58 - Beschlüsse vom 16. März 1959 - BVerwG VI B 85.58 -, und vom 16. Oktober 1959 - BVerwG VI C 74.59 -).

  • BVerwG, 25.01.1961 - VI C 3.59
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60
    Der Senat hat schon wiederholt (zuletzt im Urteil vom 25. Januar 1961 - BVerwG VI C 3.59 -) dargelegt, daß der Grundsatz von Treu und Glauben keine geeignete Grundlage ist, abweichend von einer zwingenden und abschließenden gesetzlichen Regelung Rechte zu begründen oder zunichte zu machen.
  • BVerwG, 16.10.1959 - VI C 74.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60
    Es hat zwar auch entschieden, daß der Antrag formlos, also auch mündlich gestellt werden kann (Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 14.58 - Beschlüsse vom 16. März 1959 - BVerwG VI B 85.58 -, und vom 16. Oktober 1959 - BVerwG VI C 74.59 -).
  • BVerwG, 16.03.1959 - VI B 85.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1961 - VI C 109.60
    Es hat zwar auch entschieden, daß der Antrag formlos, also auch mündlich gestellt werden kann (Urteil vom 27. November 1958 - BVerwG II C 14.58 - Beschlüsse vom 16. März 1959 - BVerwG VI B 85.58 -, und vom 16. Oktober 1959 - BVerwG VI C 74.59 -).
  • BVerwG, 20.03.1963 - VI C 169.60

    Anspruch auf Wiedereinstellung eines entlassenen Beamten - Wiederverwendung im

    Dem wird zu folgen sein (vgl.Urteil vom 17. Mai 1961 - BVerwG VI C 109.60 -).
  • BVerwG, 20.09.1962 - II C 118.60

    Antrag auf Gewährung von Witwenrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) -

    An dieser Auffassung, die von dem VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts geteilt wird(Urteil vom 17. Mai 1961 - BVerwG VI C 109.60 -), hält der Senat fest.
  • BVerwG, 29.05.1962 - II C 215.60

    Antrag einer Beamtenwitwe auf monatliche Zuwendung - Gewährung einer

    Das Berufungsgericht ist bei der Anwendung des § 58 Abs. 2 G 131 in sachlich-rechtlicher Hinsicht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteil vom 17. Mai 1961 - BVerwG VI C 109.60 -) davon ausgegangen, daß der Antrag mindestens erkennen lassen müsse, daß der Antragsteller Zahlungen nach dem Gesetz zu Art. 131 GG begehrt.
  • BVerwG, 25.10.1962 - II C 115.60

    Anspruch auf Waisengeld nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

    Der Senat hat schon in den Urteilen vom 29. Mai 1962 und 20. September 1962 klargestellt, daß § 58 Abs. 2 G 131 - anders als § 81 Abs. 4 Satz 3 dieses Gesetzes - eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Säumnis nicht zuläßt: den bloßen Ausschluß von Zahlungen für die Vergangenheit hat der Gesetzgeber bewußt in Kauf genommen (ebenso der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 17. Mai 1961 - BVerwG VI C 109.60 -).
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